Ab elf Beschäftigten braucht der Betrieb eine Sicherheitsvertrauensperson
Nehmen wir einen Metallbetrieb in Niederösterreich: zwölf Beschäftigte, eine Werkstattleiterin, die Angebote schreibt und die Halle im Blick behält. Der zwölfte Dienstvertrag war eine gute Nachricht; die Frage danach kam vom Steuerberater, beiläufig, zwischen zwei Belegen: Wer ist bei Ihnen eigentlich die Sicherheitsvertrauensperson?
Das klingt nach einer Formalie, und die Schwelle liegt niedriger, als viele Betriebe vermuten. Sobald regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer:innen beschäftigt sind, muss der Betrieb eine Sicherheitsvertrauensperson bestellen, kurz SVP. Elf Köpfe genügen dafür.
Gezählt wird nach Köpfen, nicht nach Vollzeitstellen. Ob jemand vierzig oder zwölf Stunden arbeitet, spielt keine Rolle; wer im Urlaub oder im Krankenstand ist, zählt mit. Außen vor bleiben Schutzfrist, Karenzurlaub sowie Präsenz- und Zivildienst. Maßgeblich ist der Stand im Zeitpunkt der Bestellung.
In der Werkstatt sieht die Rechnung so aus: acht Personen in Vollzeit, vier in Teilzeit, dazu eine Kollegin in Karenz. Gezählt werden zwölf, die Karenz bleibt außen vor. Damit ist die Bestellung fällig.
An der Branche hängt nichts: Die Schwelle gilt für die Werkstatt wie für das Büro oder den Handel. Größere Standorte rechnen zusätzlich. Hat eine einzelne Arbeitsstätte regelmäßig mehr als 50 Beschäftigte, muss dort gesondert bestellt werden.
Und wenn der Betrieb die Frage liegen lässt? Unter Strafe gestellt ist die fehlende Bestellung erst ab regelmäßig mehr als 50 Arbeitnehmer:innen; größenunabhängig strafbar ist dagegen, wer die Pflichten gegenüber der SVP verletzt. Der Strafrahmen reicht dann von 166 bis 8.324 EUR, im Wiederholungsfall von 333 bis 16.659 EUR.
- 11
- Beschäftigte, ab denen eine SVP Pflicht istParagraf 10 Abs. 2 Z 1 ASchG
- 24UE
- Ausbildung im Arbeitnehmer:innenschutz, mindestensParagraf 4 Abs. 2 SVP-VO
- 8.324EUR
- Obergrenze des Strafrahmens, Stand September 2026Paragraf 130 Abs. 1 Z 12 ASchG

Die Aufgaben einer Sicherheitsvertrauensperson: hinsehen, beraten, melden
Bevor die Werkstattleiterin jemanden anspricht, will sie wissen, was sie dieser Person zumutet. Die Antwort passt auf eine halbe Seite Gesetzestext. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz zählt sieben Aufgaben auf, und alle beschreiben dieselbe Haltung: hinsehen und weitergeben, was auffällt. Eine SVP hat die Aufgabe:
- Arbeitnehmer:innen zu informieren, zu beraten und zu unterstützen
- die Belegschaftsorgane zu informieren, zu beraten, zu unterstützen und mit ihnen zusammenzuarbeiten
- in Abstimmung mit den Belegschaftsorganen die Interessen der Beschäftigten gegenüber Arbeitgeber:innen, Behörden und anderen Stellen zu vertreten
- die Arbeitgeber:innen bei der Durchführung des Arbeitnehmer:innenschutzes zu beraten
- darauf zu achten, dass die nötigen Einrichtungen und Vorkehrungen vorhanden sind, und die Arbeitgeber:innen über bestehende Mängel zu informieren
- auf die Anwendung der gebotenen Schutzmaßnahmen zu achten
- mit Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmediziner:innen zusammenzuarbeiten
Achten Sie darauf, was in dieser Liste fehlt. In keinem der sieben Punkte steht, dass die SVP die Sicherheit herstellt. Handeln muss der Betrieb. Für die Werkstattleiterin ist genau das die entscheidende Auskunft: Sie gibt eine Rolle ab, keine Verantwortung.
Melden statt reparieren: wo die Verantwortung der SVP endet
In der Halle gibt es dafür ein Beispiel: Eine Absaugung pfeift seit Wochen, und alle haben sich daran gewöhnt. Wer das als Sicherheitsvertrauensperson meldet, äußert damit keinen Wunsch. Für diesen Moment gibt das Gesetz der Rolle Rückendeckung und nimmt auf der Gegenseite den Betrieb in die Pflicht.
Was die Sicherheitsvertrauensperson darf
- Weisungsfrei bleiben
- Bei ihren Aufgaben ist sie an keine Weisung gebunden und darf Maßnahmen und die Beseitigung von Mängeln verlangen.
- Gehört werden
- In allen Angelegenheiten der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes ist sie anzuhören, und anhören ist mehr als informieren.
- Unterlagen einsehen
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente sowie Berichte über Arbeitsunfälle stehen der SVP offen.
- Ohne Betriebsrat mehr mitreden
- Gibt es keine Belegschaftsorgane, wirkt sie bei Gefahrenermittlung, Schutzausrüstung und neuen Technologien mit.
Was beim Betrieb bleibt
- Handeln
- Ob die Absaugung repariert wird, entscheidet nicht die Person mit der Funktion, sondern die mit der Verantwortung.
- Informieren und beraten
- Bevor eine Sicherheitsfachkraft bestellt oder abberufen wird, ist die SVP zu informieren, und die Absicht ist mit der SVP zu beraten.
- Zeit geben
- Die erforderliche Zeit ist auf die Arbeitszeit anzurechnen, dazu kommen Behelfe und eine angemessene Unterweisung.
- Haften
- Die Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Arbeitnehmer:innenschutzvorschriften bleibt bei den Arbeitgeber:innen.
Eines steht in dieser Aufstellung nirgends: eine Zuständigkeit der SVP für das Ergebnis. Das Gesetz sagt es in einem Satz.
Den Sicherheitsvertrauenspersonen kann die Verantwortlichkeit für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften nicht rechtswirksam übertragen werden.
Weder für die Einhaltung der Vorschriften noch für die Beseitigung von Mängeln ist die Sicherheitsvertrauensperson verantwortlich. Sie zeigt an, was sie sieht; entscheiden und zahlen muss der Betrieb.
Wer die Rolle übernimmt, steht dafür unter besonderem Schutz. Sicherheitsvertrauenspersonen genießen besonderen Kündigungs- und Diskriminierungsschutz; beim Entgelt, beim Aufstieg und bei Versetzungen darf die Funktion nicht zum Nachteil werden. Mit diesem Argument geht die Werkstattleiterin in das Gespräch.

Wie viele es braucht und wer die Rolle übernehmen darf
Zwölf Beschäftigte, eine Sicherheitsvertrauensperson: Damit ist die Mindestanzahl erfüllt. Die Anlage zur SVP-Verordnung staffelt weiter. Eine SVP genügt bei 11 bis 50 Beschäftigten, ab 51 sind es zwei, ab 101 drei, ab 301 vier, ab 501 fünf, und so fort bis 10.200 Beschäftigte. Ab 10.201 kommt je weitere 800 Personen eine SVP dazu; Bruchteile zählen voll.
Diese Zahlen sind eine Untergrenze, kein Richtwert. Mehr zu bestellen ist zulässig und oft sinnvoller, etwa bei verteilten Standorten oder wenn nach Möglichkeit alle Schichten betreut werden sollen.
Bleibt die Frage, wer. Bestellen können Sie nur eigene Beschäftigte mit den persönlichen und fachlichen Voraussetzungen. Betriebsratsmitglieder dürfen die Rolle übernehmen, Arbeitgeber:innen selbst und verantwortlich Beauftragte nicht. Umgekehrt darf eine SVP auch nicht zur verantwortlich beauftragten Person gemacht werden. Wer die Verantwortung trägt, kann sie nicht gleichzeitig kontrollieren.
In der Werkstatt fällt die Wahl deshalb nicht auf die Leitung. Gesucht ist jemand, der den ganzen Tag in der Halle steht und angesprochen wird, wenn eine Absaugung pfeift. Es wird der Werkstattmeister: neun Jahre im Betrieb, kennt jede Maschine, und die Lehrlinge hören ihm zu.

Sicherheit beginnt dort, wo Menschen einander vertrauen und endet nicht beim Erkennen einer Gefahr, sondern beim gemeinsamen Handeln. Wirkliche Sicherheit entsteht nicht dort, wo niemand den Mund aufmacht, sondern dort, wo jeder den Mut hat, ihn aufzumachen und weiß, dass ihm/ihr jemand zuhört.
Die Ausbildung: 24 Unterrichtseinheiten vor der Bestellung
Zugesagt hat er unter einer Bedingung: Er will wissen, was er da tut. Genau dafür schreibt die Verordnung eine Ausbildung vor, mindestens 24 Unterrichtseinheiten im Arbeitnehmer:innenschutz; eine Unterrichtseinheit, kurz UE, dauert mindestens 50 Minuten.
Nebenbei am Bildschirm lässt sich das nicht erledigen. Höchstens ein Drittel, also acht UE, darf als Selbstlernphase oder E-Learning stattfinden; ein überwiegender Fernkurs erfüllt die Anforderung nicht. Auch der Zeitpunkt ist geregelt: vor der Bestellung, sonst im ersten Jahr der Funktionsperiode.
Die Kosten trägt der Betrieb, denn die Pflicht, Gelegenheit zum Erwerb der Fachkenntnisse zu geben, trifft die Arbeitgeber:innen. Für die Werkstattleiterin heißt das Schulungstage ohne ihren Meister in der Halle und einen Termin, der vor dem Bestellschreiben liegt.
Gefördert wird je nach Person und Betrieb. Das Bildungskonto des waff geht an die Person, die Qualifizierungsförderung des AMS an den Betrieb. Den Überblick gibt die Seite zu AMS-geförderten Kursen und waff-Förderung. Für die ganze Belegschaft führen die Firmenangebote und Mitarbeiter:innenschulungen weiter.

Der Brief ans Arbeitsinspektorat, den viele vergessen
Mit der Teilnahmebestätigung in der Hand ist der Betrieb noch nicht fertig. Vier Schritte trennen die Zusage vom rechtswirksamen Zustand.
Person auswählen
Eigene Beschäftigte, persönlich und fachlich geeignet, nicht die Leitung und nicht verantwortlich Beauftragte.
Ausbildung fixieren
Mindestens 24 UE, vor der Bestellung oder spätestens im ersten Jahr der Funktionsperiode.
Zustimmung einholen oder informieren
Mit Betriebsrat braucht die Bestellung dessen Zustimmung. Ohne Betriebsrat informieren Sie alle Arbeitnehmer:innen schriftlich; nur wenn ein Drittel binnen vier Wochen Einwände erhebt, muss eine andere Person bestellt werden.
Dem Arbeitsinspektorat meldenschriftlich
Die Namen gehen an das zuständige Arbeitsinspektorat, samt Wirkungsbereich, Dienstort, Beginn und Ende der Funktionsperiode, Arbeitnehmer:innenzahl und Unterschriften.
Der vierte Schritt bleibt am häufigsten liegen. Er kostet zehn Minuten und ist der einzige, von dem die Behörde etwas mitbekommt.
Zwei Fristen gehören in den Kalender. Die Bestellung gilt für vier Jahre, und an das Ende der Funktionsperiode erinnert niemand. Fällt die SVP vorher aus, etwa durch Abberufung, Rücktritt oder mehr als acht Wochen Verhinderung, muss binnen acht Wochen nachbesetzt werden.
Was sich danach in der Halle ändert, ist unspektakulär und genau deshalb wirksam. Die Absaugung steht auf einer Liste, die jemand führt. Die Lehrlinge fragen den Meister, bevor sie improvisieren. Und die Werkstattleiterin erfährt Dinge, von denen sie sonst erst nach einem Unfall gehört hätte. Wie sich diese eine Schulung in ein Programm für den ganzen Betrieb einfügt, steht in Mitarbeiter:innenschulung planen: erst Pflicht, dann Kür.
Was der Betrieb jetzt tut
- Köpfe zählen, Teilzeit inklusive, Karenz und Präsenzdienst außen vor, Arbeitsstätten über 50 gesondert
- Person aus der Belegschaft auswählen, nicht die Leitung, nicht verantwortlich Beauftragte
- Ausbildung mit mindestens 24 UE buchen, Termin vor das Bestellschreiben
- Betriebsrat zustimmen lassen oder die Belegschaft schriftlich informieren
- Bestellung dem Arbeitsinspektorat melden, Ende der Funktionsperiode in den Kalender
- Zeit, Unterlagen und Unterweisung tatsächlich bereitstellen
Der Metallbetrieb in Niederösterreich hat die Sache an einem Nachmittag geordnet: auswählen, ausbilden, bestellen, melden. Wer denselben Weg vor sich hat, findet Ablauf, Inhalte und die nächsten Termine beim Kurs zur Sicherheitsvertrauensperson der BPI Akademie, Anmeldung auf derselben Seite.
Häufige Fragen
Ab wann braucht man eine Sicherheitsvertrauensperson?
Sobald in einem Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer:innen beschäftigt sind, unabhängig von der Branche. Gezählt wird nach Köpfen, Teilzeitkräfte zählen mit, Karenz und Präsenzdienst bleiben außen vor. Hat eine einzelne Arbeitsstätte regelmäßig mehr als 50 Beschäftigte, ist dort gesondert zu bestellen.
Haftet die Sicherheitsvertrauensperson, wenn etwas passiert?
Nein. Die Verantwortung für die Einhaltung der Arbeitnehmer:innenschutzvorschriften bleibt bei den Arbeitgeber:innen und kann der SVP nicht rechtswirksam übertragen werden. Die SVP beobachtet, berät, meldet und verlangt Maßnahmen. Dafür genießt sie besonderen Kündigungs- und Diskriminierungsschutz.
Wie lange dauert die SVP-Ausbildung?
Mindestens 24 Unterrichtseinheiten zu je mindestens 50 Minuten, höchstens acht davon als Selbstlernphase oder E-Learning. Absolviert werden muss sie vor der Bestellung oder spätestens im ersten Jahr der Funktionsperiode.
Was passiert, wenn keine SVP bestellt ist?
Die Bestellpflicht gilt ab mehr als zehn Beschäftigten. Strafbar ist die fehlende Bestellung allerdings erst ab regelmäßig mehr als 50 Beschäftigten, daneben jede Verletzung der Pflichten gegenüber der SVP. Der Strafrahmen liegt dann bei 166 bis 8.324 EUR, im Wiederholungsfall bei 333 bis 16.659 EUR.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), Paragraf 10Bestellpflicht ab mehr als zehn Beschäftigten, gesonderte Bestellung ab mehr als 50 Beschäftigten je Arbeitsstätte, Voraussetzungen an die Person, Zustimmung und Information, Meldung an das Arbeitsinspektorat, vierjährige Funktionsperiode, Zeit und Behelfe sowie der Verbleib der Verantwortlichkeit bei den Arbeitgeber:innen.abgerufen am 15.09.2026
- ASchG, Paragraf 11Die sieben Aufgaben, Weisungsfreiheit, Anhörung, Einsicht in Unterlagen, Mitwirkung ohne Belegschaftsorgane sowie Kündigungs- und Diskriminierungsschutz.abgerufen am 15.09.2026
- ASchG, Paragraf 130 Abs. 1 Z 12Strafbestimmungen und Strafrahmen von 166 bis 8.324 EUR, im Wiederholungsfall 333 bis 16.659 EUR.abgerufen am 15.09.2026
- Sicherheitsvertrauenspersonen-Verordnung (SVP-VO), Paragraf 4Mindestanzahl als Untergrenze, Ausbildung von mindestens 24 Unterrichtseinheiten und der Zeitpunkt der Ausbildung.abgerufen am 15.09.2026
- SVP-VO, Paragraf 7Nachbesetzung binnen acht Wochen nach Abberufung, Rücktritt oder längerer Verhinderung.abgerufen am 15.09.2026
- SVP-VO, Paragraf 9Was in der Meldung an das Arbeitsinspektorat stehen muss.abgerufen am 15.09.2026
- SVP-VO, Anlage (geltende Fassung)Die Staffel der Mindestanzahl nach Belegschaftsgröße bis 10.200 und die Fortschreibung je weitere 800 Personen.abgerufen am 15.09.2026
- Arbeitsinspektion, SicherheitsvertrauenspersonenSchutz vor Benachteiligung bei Entgelt, Aufstieg und Versetzung.abgerufen am 15.09.2026
- Arbeitsinspektion, Kommentare und Erläuterungen zur SVP-VOZählung nach Köpfen samt Ausnahmen, Drittelgrenze für Selbstlernphasen und E-Learning, Unvereinbarkeit mit der verantwortlich beauftragten Person und die Empfehlung zu verteilten Standorten und Schichten.abgerufen am 15.09.2026
- waff, BildungskontoFörderung, die an die Person geht.abgerufen am 15.09.2026
- AMS, Qualifizierungsförderung für BeschäftigteFörderung, die an den Betrieb geht.abgerufen am 15.09.2026



