Inhalt
Der Sicherheitsvertrauensperson Kurs vermittelt Ihnen alle Kompetenzen, die Sie als Sicherheitsvertrauensperson gem. ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und SVP-Verordnung benötigen. Sie lernen, Gefährdungen systematisch zu erkennen, richtig einzuordnen und mit den relevanten Akteuren im Betrieb zusammenzuarbeiten – sachlich, wirksam und rechtssicher.
Lernziele
Nach Abschluss des Kurses können Sie:
- Ihre Rolle als SVP klar definieren und von anderen Funktionen abgrenzen
- Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes anwenden
- Gefährdungen im Betrieb systematisch erkennen und einordnen
- Das STOP-Prinzip bei Schutzmaßnahmen anwenden
- Sachlich und wirksam mit Kolleg:innen und Führungskräften über Sicherheitsrisiken kommunizieren
- Sicherheitsrelevante Dokumente lesen, einordnen und nutzen
- Ihre Beobachtungen nachvollziehbar dokumentieren und bei Bedarf eskalieren
- Digitale Recherche-Tools (RIS, AUVA, UWEB) selbstständig verwenden
Inhaltliche Schwerpunkte
Tag 1 – Rolle der SVP & rechtliche Grundlagen
- Rolle und Selbstverständnis der SVP im Betrieb
- Abgrenzung: Verantwortung vs. Haftung
- Stufenbau der Rechtsordnung (Verfassung – Gesetze – Verordnungen – Normen)
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) - Kernverständnis
- SVP-Verordnung: Bestellung, Rechte, Pflichten, Weiterbildung
- Überblick wichtige Verordnungen zum ASchG (AM-VO, AStV, PSA-VO, ESV u. a.)
- Kenntnisse über Arbeitsplatzevaluierung
- Psychische Belastung am Arbeitsplatz
Tag 2 – Gefährdungen, Prävention & Zusammenarbeit
- Gefährdungen & Belastungen erkennen (physikalisch, chemisch, biologisch, ergonomisch, psychisch)
- Unterschied Gefahr – Risiko – Schaden
- Ursachen von Arbeitsunfällen und Beinaheunfällen
- STOP-Prinzip: Substitution – Technisch – Organisatorisch – Persönlich (PSA)
- Zusammenarbeit mit betrieblichen Akteuren (Arbeitgeber, Betriebsrat, SFK, Arbeitsmediziner:in, AUVA, Arbeitsinspektion)
- Dokumente & Werkzeuge der SVP (Betriebsanweisungen, Sicherheitsdatenblätter, Prüfpläne)
- Digitale Tools: RIS, AUVA-Datenbanken, UWEB
Tag 3 – Kommunikation & praktische Anwendung
- Gesprächsführung in der SVP-Rolle: sachlich, wirksam, deeskalierend
- Umgang mit Widerstand
- Praxisfälle aus verschiedenen Branchen (Werkstatt, Büro, Pflege, Haustechnik)
- Gruppenarbeit: Mini-Gefährdungsanalyse & Präsentation
- UWEB-Übung & Gefährdungsbeurteilung
- Grenzen der SVP & Selbstschutz
- Abschluss, Feedback & Übergabe Teilnahmebestätigung
Ihr Abschluss
Teilnahmebestätigung des Sicherheitsvertrauensperson Kurs der BPI Akademie (24 UE gem. SVP-VO)
Häufige Fragen zum Sicherheitsvertrauensperson Kurs
Wie läuft der Sicherheitsvertrauensperson Kurs ab?
Der Sicherheitsvertrauensperson Kurs ist ein kompakter Präsenzkurs und bereitet Sie praxisnah auf Ihre Rolle als SVP im Betrieb vor. Der Kurs wird von erfahrenen Fachtrainer:innen begleitet und verbindet rechtliche Grundlagen mit praktischen Beispielen aus dem Arbeitsalltag.Der Kurs umfasst 24 Unterrichtseinheiten und dauert 3 Tage mit je 8 Stunden. Behandelt werden unter anderem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, die SVP-Verordnung, Gefährdungen im Betrieb, das STOP-Prinzip, Zusammenarbeit mit Präventivfachkräften sowie Kommunikation in sicherheitsrelevanten Situationen. Nach Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung der BPI Akademie gemäß SVP-VO.
Ist der Sicherheitsvertrauensperson Kurs gesetzlich vorgeschrieben?
Ja, Unternehmen müssen unter bestimmten Voraussetzungen Sicherheitsvertrauenspersonen bestellen. Die Ausbildung vermittelt das dafür notwendige Wissen gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und der SVP-Verordnung. Der Kurs der BPI Akademie umfasst 24 Unterrichtseinheiten gemäß SVP-VO und schließt mit einer Teilnahmebestätigung ab. Damit erhalten Teilnehmer:innen eine strukturierte Grundlage für ihre Tätigkeit als Sicherheitsvertrauensperson im Betrieb.
Wird die SVP-Teilnahmebestätigung allgemein anerkannt?
Nach Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung der BPI Akademie über 24 Unterrichtseinheiten gemäß SVP-Verordnung. Diese bestätigt, dass Sie die vorgeschriebene SVP-Ausbildung absolviert haben.
Für Unternehmen ist diese Bestätigung wichtig, weil sie dokumentiert, dass die bestellte Sicherheitsvertrauensperson eine passende Ausbildung für ihre Rolle erhalten hat.
Für wen ist der Sicherheitsvertrauensperson Kurs geeignet?
Der Sicherheitsvertrauensperson Kurs eignet sich für zukünftige Sicherheitsvertrauenspersonen aus allen Branchen. Besonders sinnvoll ist sie für Mitarbeiter:innen, die im Unternehmen als Ansprechperson für Arbeitssicherheit, Prävention und ArbeitnehmerInnenschutz tätig werden sollen. Fachliche Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Wichtig sind Deutschkenntnisse ab B1, Interesse an Sicherheitsthemen und die Bereitschaft, aktiv in Gruppenübungen und Praxisfällen mitzuarbeiten.
Welche Aufgaben hat eine Sicherheitsvertrauensperson im Betrieb?
Eine Sicherheitsvertrauensperson unterstützt dabei, Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb zu verbessern. Sie achtet auf mögliche Gefährdungen, spricht Sicherheitsrisiken an, unterstützt Kolleg:innen bei Fragen zum Arbeitnehmerschutz und arbeitet mit den zuständigen Personen im Unternehmen zusammen.
Wichtig: Eine SVP ersetzt keine Sicherheitsfachkraft und trägt nicht automatisch die Verantwortung des Arbeitgebers. Sie ist vor allem eine wichtige Vertrauens- und Schnittstellenperson für Arbeitssicherheit im Unternehmen.
Gibt es Förderungen für den Sicherheitsvertrauensperson Kurs?
Ja – der Sicherheitsvertrauensperson Kurs kann gefördert werden. Die Kosten für die Ausbildung trägt gemäß ASchG grundsätzlich der Arbeitgeber. Zusätzlich sind durch die Wien-Cert Zertifizierung der BPI Akademie Förderungen durch Stellen wie waff oder AMS möglich. Je nach persönlicher Voraussetzung können bis zu 100 % der Kurskosten übernommen werden. Weitere Informationen finden Sie hier: Förderinfos der BPI Akademie
Was ist der Unterschied zwischen Sicherheitsvertrauensperson und Sicherheitsfachkraft?
Die Sicherheitsvertrauensperson, kurz SVP, und die Sicherheitsfachkraft, kurz SFK, haben unterschiedliche Aufgaben im Betrieb.
Die Sicherheitsfachkraft ist die fachkundige Beratungsperson des Arbeitgebers in Fragen der Arbeitssicherheit. Die Sicherheitsvertrauensperson vertritt vor allem die Interessen der Arbeitnehmer:innen und achtet darauf, dass Sicherheits- und Gesundheitsschutzthemen im Arbeitsalltag ernst genommen werden.
Einfach gesagt: Die SFK berät fachlich den Arbeitgeber, die SVP ist die Vertrauensperson der Arbeitnehmer:innen.
Gilt die Tätigkeit als Sicherheitsvertrauensperson als Arbeitszeit?
Ja, die Tätigkeit als Sicherheitsvertrauensperson gilt grundsätzlich als reguläre Arbeitszeit. Auch die Teilnahme an notwendigen Schulungen zählt zur Arbeitszeit.
Der Arbeitgeber muss die Sicherheitsvertrauensperson für ihre Aufgaben und die Ausbildung entsprechend freistellen. Es ist sinnvoll, den zeitlichen Rahmen und die Aufgaben im Betrieb klar zu vereinbaren, damit die Tätigkeit gut in den Arbeitsalltag integriert werden kann.
