Weiterbildung: Förderung kommt aus vier Töpfen
Viele stellen sich Förderung wie eine Erstattung vor: Sie besuchen den Kurs, reichen danach die Rechnung ein, und eine Stelle übernimmt einen Teil. Für eine der vier Geldquellen stimmt das auch. Die anderen drei wollen in der Regel gefragt werden, bevor der erste Kurstag beginnt, und wer dort erst mit der Rechnung kommt, kommt meist zu spät.
Welche Stellen für Sie in Frage kommen, hängt vor allem an zwei Dingen: ob Sie arbeiten oder arbeitslos gemeldet sind, und ob Sie Ihren Hauptwohnsitz in Wien haben. Jede Stelle hat eigene Regeln, Obergrenzen und Fristen.
AMS
- Für wen
- arbeitslos gemeldet
- Wie viel
- bis zu 100 Prozent der belegbaren Kurskosten, dazu eine Beihilfe zum Lebensunterhalt
- Wann fragen
- vor Kursbeginn
waff
- Für wen
- Hauptwohnsitz in Wien, meist beschäftigt
- Wie viel
- je nach Programm 500 bis 5.000 EUR
- Wann fragen
- je nach Programm vor Kursbeginn bis drei Monate nach dem Abschluss
Eigener Betrieb
- Für wen
- wenn der Kurs dem Betrieb nützt
- Wie viel
- Verhandlungssache, möglich gegen eine Bindung
- Wann fragen
- vor der Kursanmeldung
Finanzamt
- Für wen
- beruflich veranlasste Aus- und Fortbildung
- Wie viel
- Steuerersparnis auf selbst getragene Kosten
- Wann fragen
- mit der Arbeitnehmerveranlagung im Folgejahr
Die Zeile „Wann fragen“ zeigt es: Nur das Finanzamt wartet tatsächlich auf die Rechnung, und beim waff lässt sich immerhin das Bildungskonto zum Teil noch nachträglich beantragen. Wie AMS und waff im Einzelnen fördern, fasst der Überblick über AMS-geförderte Kurse und waff-Förderung zusammen.
Das AMS zahlt, wenn der Kurs die Jobchancen hebt
Der erste Fall: Sie sind arbeitslos gemeldet. Dann ist das AMS zuständig, und seine Aus- und Weiterbildungsbeihilfen decken mehr als die Kursgebühr. Gefördert werden vor allem Tageskurse.

- Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts: mindestens so hoch wie das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe, samt Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.
- Beihilfe zu den Kurskosten: Kursgebühren, Lehrmittel, Prüfungsgebühren, bei Bedarf Gebärdensprachdolmetschkosten.
- Beihilfe zu den Kursnebenkosten: Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung.
Der Satz dazu wird gern verkürzt weitergegeben:
Wir übernehmen bis zu 100 % der Kosten, die Sie belegen können.
Das Gewicht liegt auf dem zweiten Halbsatz, und daneben steht eine Bedingung: Der Kurs muss Ihre Chancen erhöhen, eine Stelle zu finden. Ob er das tut, klärt Ihre AMS-Betreuung, und zwar bevor der Kurs beginnt. Wer sich zuerst anmeldet und danach fragt, riskiert, die Kosten selbst zu tragen.
Wer in Wien arbeitet, fragt zuerst den waff
Der zweite Fall: Sie arbeiten und haben Ihren Hauptwohnsitz in Wien. Dann führt der Weg zum waff, dem Förderfonds für Wiener Arbeitnehmer:innen. Bekannt ist vor allem sein Bildungskonto. Wer den Lehrabschluss nachholen will, findet dort aber ein eigenes, großzügigeres Programm: den Chancen-Scheck.

Gedacht ist er für Beschäftigte, die höchstens einen Pflichtschulabschluss haben oder trotz höherer Ausbildung als Hilfskraft arbeiten. Für den Lehrabschluss übernimmt er 90 Prozent der Kurskosten bis 5.000 EUR und die gesamte Prüfungsgebühr; die restlichen zehn Prozent gibt es zurück, wenn die Prüfung bestanden ist. Andere berufliche Aus- und Weiterbildungen fördert er mit 90 Prozent bis 3.000 EUR.
- 5.000EUR
- Chancen-Scheck für den nachgeholten Lehrabschluss, höchstenswaff, Chancen-Scheck
- 3.000EUR
- Bildungskonto für höhere Abschlüsse, höchstenswaff, Bildungskonto für höhere Abschlüsse
- 2.000EUR
- Bildungskonto für umfangreiche Weiterbildung, höchstenswaff, Bildungskonto für umfangreiche Weiterbildung
- 500EUR
- Bildungskonto für alle, höchstenswaff, Bildungskonto für alle
Das Bildungskonto rechnet anders. Für umfangreiche Weiterbildung und höhere Abschlüsse zahlt es seit 1. Jänner 2026 je nach Nettoeinkommen 50, 40 oder 30 Prozent der Kurskosten. Wer mehr als 2.800 EUR netto im Monat verdient, bekommt dort nichts. Nur das Bildungskonto für alle zahlt ohne Einkommensgrenze.
Für die Reihenfolge entscheidet eine Zeile, die man leicht überliest: Den Chancen-Scheck beantragen Sie persönlich und vor Kursbeginn. Der Termin beim waff gehört also vor die Kursanmeldung. Vorausgesetzt ist außerdem ein vom waff anerkanntes Kursinstitut; die BPI Akademie ist nach Wien-Cert zertifiziert, und genau das macht ihre Kurse förderfähig.
Wie der Weg zum Lehrabschluss neben dem Beruf aussieht, zeigt der Beitrag zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Lehrabschluss.
Wie kommt der Kurs in die Arbeitswoche?
Neben dem Geld braucht eine Ausbildung Zeit, und die gibt der Dienstplan nicht immer her. Für diesen Fall gibt es die Weiterbildungsteilzeit: Sie arbeiten für die Dauer der Ausbildung weniger, und das AMS sichert einen Teil Ihres Lebensunterhalts mit einer Beihilfe.
Sie ersetzt gemeinsam mit der Weiterbildungszeit die Bildungskarenz und die Bildungsteilzeit, die mit 1. Jänner 2026 abgeschafft wurden. Im Gesetz heißen beide Modelle weiterhin Bildungskarenz und Bildungsteilzeit; neu sind die Bedingungen und die Beihilfe. Beantragen lässt sich die Beihilfe beim AMS erst seit 8. Juni 2026.
- Vorbeschäftigung: zwölf Monate ununterbrochen im selben Betrieb, für Saisonbetriebe gelten eigene Regeln. Eine neue Vereinbarung ist erst vier Jahre nach dem letzten Antritt möglich.
- Weiterbildungsteilzeit: vier Monate bis zwei Jahre. Die Arbeitszeit sinkt um ein Viertel bis zur Hälfte, bleibt aber bei mindestens zehn Wochenstunden, und die Ausbildung umfasst mindestens zehn Wochenstunden.
- Weiterbildungszeit: zwei Monate bis ein Jahr ganz ohne Arbeitsentgelt, mit mindestens 20 Wochenstunden Ausbildung. Wer Kinder bis zum vollendeten siebenten Lebensjahr ohne längere Betreuungsmöglichkeit hat, braucht 16.
Auch hier liegt der entscheidende Schritt vor dem Kurs. Die Vereinbarung mit dem Betrieb muss abgeschlossen sein, bevor Sie die Beihilfe beim AMS beantragen, bei der Weiterbildungsteilzeit schriftlich. Wirksam wird sie aber erst, wenn das AMS die Beihilfe zuerkannt hat.
Beim vollen Ausstieg, der Weiterbildungszeit, beträgt die Beihilfe mindestens 41,49 EUR pro Tag (Wert 2026). Ab 3.465 EUR brutto im Monat, der halben Höchstbeitragsgrundlage 2026, zahlt der Betrieb 15 Prozent davon; wer darunter liegt, braucht vorher eine Bildungsberatung in einem BerufsInfoZentrum des AMS.
Bindung an den Betrieb nur mit schriftlicher Vereinbarung
Der dritte Fall: Der Betrieb zahlt, ganz oder zum Teil, oder er stellt Sie für die Ausbildung bei vollem Lohn frei. Im Gegenzug kann er eine Bindung verlangen: Wer nach dem Abschluss zu früh geht, zahlt einen Teil zurück. Solche Klauseln sind erlaubt, aber nur schriftlich und in engen Grenzen.
Zurückverlangen darf der Betrieb nur Kosten einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung, die auch in anderen Betrieben etwas wert ist; eine Einschulung zählt nicht. Den fortgezahlten Lohn nur, wenn Sie für die Ausbildung freigestellt waren. Der Betrag muss Monat für Monat sinken und entfällt ganz, wenn Sie erst mehr als vier Jahre nach dem Ende der Ausbildung gehen, in besonderen Fällen acht. Kündigt der Betrieb, ohne dass Sie schuldhaft Anlass dazu gegeben haben, zahlen Sie nichts zurück.
Auch der Betrieb selbst kann Förderung beantragen. Für Beschäftigte mit höchstens Pflichtschulabschluss ersetzt die Qualifizierungsförderung des AMS die Hälfte der Kurskosten und der Personalkosten für Kursstunden in der bezahlten Arbeitszeit. Der Antrag muss spätestens eine Woche vor Kursbeginn gestellt sein. Ob sich das mit dem Chancen-Scheck verbinden lässt, klären Sie und der Betrieb vorher mit waff und AMS. Wie ein Betrieb Schulungen insgesamt plant, steht in Mitarbeiter:innenschulung planen: erst Pflicht, dann Kür.
Was das Finanzamt im Folgejahr übernimmt
Beim Finanzamt stimmt die Annahme vom Anfang: Es wartet auf die Rechnung. Was Sie selbst tragen, machen Sie im Folgejahr über die Arbeitnehmerveranlagung geltend. Kosten bleiben auch mit Förderung: Bücher, Skripten und Fahrten fördert der waff nicht, und den Eigenanteil von zehn Prozent beim Chancen-Scheck gibt es erst nach der Prüfung zurück.
Beruflich veranlasste Bildung zählt zu den Werbungskosten, und das Bundesministerium für Finanzen unterscheidet drei Fälle: Fortbildung im ausgeübten Beruf, Ausbildung für eine verwandte Tätigkeit und die umfassende Umschulung.

Absetzbar sind der Kursbeitrag, Unterlagen und Fachliteratur, anteilige Arbeitsmittel wie der PC, Fahrtkosten und Nächtigungskosten. Eine Regel geht dabei leicht unter: Steuerfreie Förderungen kürzen die Bildungsaufwendungen. Von 200 EUR Kurskosten mit 50 EUR Förderung bleiben 150 EUR zum Absetzen. Das Finanzamt kommt deshalb zuletzt: Abgesetzt wird nur, was nach allen Förderungen übrig bleibt.
Die Reihenfolge der Anträge entscheidet über das Geld
Förderung ist damit weniger eine Frage des Geldes als der Reihenfolge. Aus den drei Fällen ergibt sich eine feste Abfolge:
Zuständige Stelle klärenvor der Kursanmeldung
Arbeitslos gemeldet: AMS-Betreuung. Beschäftigt mit Hauptwohnsitz in Wien: waff, den Chancen-Scheck persönlich beantragen.
Vereinbarung mit dem Betriebvor Kursbeginn
Kostenübernahme, Freistellung oder Weiterbildungsteilzeit vereinbaren, eine Bindung nur schriftlich und mit monatlich sinkendem Betrag.
Anträge beim AMSvor Kursbeginn
Beihilfe zur Weiterbildungszeit oder Weiterbildungsteilzeit, oder der Betrieb beantragt die Qualifizierungsförderung.
Arbeitnehmerveranlagungim Folgejahr
Selbst getragene Kosten abzüglich steuerfreier Förderungen als Werbungskosten angeben.
Damit steht die Annahme vom Anfang auf dem Kopf. Die Rechnung ist nicht der erste Schritt, sondern der letzte. Die Kursanmeldung rückt nach hinten, je nach Fall hinter das Gespräch mit dem AMS, den Termin beim waff oder die Vereinbarung mit dem Betrieb. Wer so vorgeht, weiß vor dem ersten Kurstag, welcher Teil der Kosten gedeckt ist.
Welche Stelle in Ihrem Fall zuständig ist, lässt sich im Gespräch klären. Infogespräch vereinbaren: Gemeinsam legen wir die Reihenfolge Ihrer Anträge fest und sehen uns an, welche Ausbildung zu Ihnen passt.
Häufige Fragen
Wer zahlt meine Weiterbildung?
Wie viel zahlt der waff, wenn ich den Lehrabschluss nachhole?
Über den Chancen-Scheck 90 Prozent der Kurskosten bis 5.000 EUR und die gesamte Prüfungsgebühr. Die restlichen zehn Prozent gibt es nach bestandener Prüfung zurück. Beantragt wird er persönlich vor Kursbeginn.
Bis wann muss ich den Antrag stellen?
Beim AMS und beim Chancen-Scheck des waff vor Kursbeginn. Beim Bildungskonto für die umfangreiche Weiterbildung vor Kursbeginn oder spätestens vier Wochen danach, beim Bildungskonto für alle bis drei Monate nach dem erfolgreichen Abschluss.
Gibt es die Bildungskarenz noch?
Das bisherige Modell wurde mit 1. Jänner 2026 abgeschafft. An seiner Stelle stehen die Weiterbildungszeit und die Weiterbildungsteilzeit. Beantragen lässt sich die Beihilfe beim AMS seit 8. Juni 2026.
Kann ich Kurskosten von der Steuer absetzen?
Ja, wenn die Aus- oder Fortbildung beruflich veranlasst ist. Absetzbar sind etwa Kursbeitrag, Unterlagen, Fachliteratur, anteilige Arbeitsmittel, Fahrt- und Nächtigungskosten. Steuerfreie Förderungen ziehen Sie vorher ab.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Arbeitsmarktservice, Aus- und WeiterbildungsbeihilfenBeihilfen für arbeitslos gemeldete Kursteilnehmer:innen, Übernahme von bis zu 100 Prozent der belegbaren Kosten, Vorrang für Tageskurse und Antrag vor Kursbeginn.abgerufen am 24.09.2026
- Arbeitsmarktservice, Weiterbildungszeit und WeiterbildungsteilzeitAntrag seit 8. Juni 2026, Mindestbeihilfe von 41,49 EUR pro Tag, halbe Höchstbeitragsgrundlage von 3.465 EUR, Bildungsberatung und die Mindeststunden der Teilzeit.abgerufen am 24.09.2026
- Arbeitsmarktservice, Qualifizierungsförderung für BeschäftigteFörderung des Betriebs mit der Hälfte der Kurs- und Personalkosten bei Beschäftigten mit höchstens Pflichtschulabschluss, Antrag spätestens eine Woche vor Kursbeginn.abgerufen am 24.09.2026
- waff, Chancen-Scheck90 Prozent der Kurskosten bis 5.000 EUR samt Prüfungsgebühr beim nachgeholten Lehrabschluss, Rückerstattung der restlichen zehn Prozent, 90 Prozent bis 3.000 EUR für andere berufliche Aus- und Weiterbildungen, Voraussetzungen, persönlicher Antrag vor Kursbeginn und keine Förderung für Bücher, Skripten und Fahrten.abgerufen am 24.09.2026
- waff, Bildungskonto für alle50 Prozent bis 500 EUR ohne Einkommensgrenze und Antrag bis drei Monate nach dem Abschluss.abgerufen am 24.09.2026
- waff, Bildungskonto für umfangreiche WeiterbildungHöchstbetrag 2.000 EUR, Einkommensstaffel 50, 40 und 30 Prozent bis 2.800 EUR netto seit 1. Jänner 2026 und Antrag bis vier Wochen nach Kursbeginn.abgerufen am 24.09.2026
- waff, Bildungskonto für höhere AbschlüsseHöchstbetrag 3.000 EUR mit derselben Einkommensstaffel und nachträglicher Antrag über das Online-Formular.abgerufen am 24.09.2026
- BPI Akademie, FörderinfosWien-Cert-Zertifizierung als Voraussetzung für Förderungen durch waff und AMS.abgerufen am 24.09.2026
- Sozialministerium, Weiterbildungszeit und WeiterbildungsteilzeitAbschaffung des bisherigen Modells der Bildungskarenz und Bildungsteilzeit mit 1. Jänner 2026.abgerufen am 24.09.2026
- Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG), Paragraf 11Dauer, zwölf Monate Vorbeschäftigung, vierjährige Rahmenfrist, Saisonbetriebe und die Wirksamkeit erst nach Zuerkennung der Beihilfe durch das AMS.abgerufen am 24.09.2026
- AVRAG, Paragraf 11aHerabsetzung um ein Viertel bis zur Hälfte, vier Monate bis zwei Jahre, mindestens zehn Wochenstunden Arbeitszeit, Schriftform und die sinngemäße Geltung der Wirksamkeitsregel aus Paragraf 11.abgerufen am 24.09.2026
- AVRAG, Paragraf 2dAusbildungskostenrückersatz: schriftliche Vereinbarung, Rückforderung des Entgelts nur bei Freistellung, Bindungsdauer, monatliche Aliquotierung und Wegfall bei Kündigung durch den Betrieb.abgerufen am 24.09.2026
- Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG), Paragraf 37eWeiterbildungsbeihilfe, 20 beziehungsweise 16 Wochenstunden, 15-Prozent-Anteil des Betriebs und Pflicht zur Bildungsberatung.abgerufen am 24.09.2026
- Bundesministerium für Finanzen, ABC der WerbungskostenFortbildung, Ausbildung und Umschulung, absetzbare Bildungskosten und Kürzung um steuerfreie Förderungen.abgerufen am 24.09.2026



